Wir garantieren Ihnen einen professionellen, vertrauensvollen und reibungslosen Zulassungsservice.
Sie brauchen bei uns keinen Termin!
Sie können Ihre Unterlagen jederzeit, während der Öffnungszeiten, bei uns abgeben.
Nach Erledigung erhalten Sie einen Anruf und können Ihren Vorgang bei uns abholen.
– Anmeldung / Ummeldung
– Abmeldung
– Erneuerung der Plaketten auf dem/den Kennzeichen
– Adress- und Namensänderung
– Ausstellung von Ersatzpapieren
– Technische Änderungen
– Kurzzeitkennzeichen
– Ausfuhrkennzeichen
– Hol- und Bringservice
– Wunschkennzeichen
– Kennzeichen Prägung / Carbon Kennzeichen
– Personalausweis / Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend)
– Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer aus 7 Zeichen)
– Vollmacht
– SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
– Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
– Hauptuntersuchungsbericht (TÜV-Bericht) / TÜV- Stempel auf Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
– Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist, werden die aktuellen Kennzeichen benötigt.
– Wunschkennzeichen (Jetzt Reservieren)
– Vollmacht, SEPA-Mandat und Wunschkennzeichen können Sie gerne bei uns vor Ort ausfüllen bzw. aussuchen.
– Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
– Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
– Kennzeichen
– Info: Abmeldungen sind aus allen Landkreisen möglich
– Alte Kennzeichen
– Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Kopie ist ausreichend
– Vollmacht
– Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
– Neu ausgestellter Ausweis
– aktuelle Meldebescheinigung
– Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
– Vollmacht
– Eidesstattliche Erklärung
– Personalausweis / Reisepass des Halters (eine Fotokopie ist ausreichend)
– Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
– Vollmacht
– Personalausweis / Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend)
– Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
– Technisches Gutachten / Eintragungspflichtig sind alle Änderungen nach § 21, § 19 Abs. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Änderungen nach § 19 Abs. 3 StVZO, nur laut Gutachten erforderlich
– Vollmacht
– Personalausweis / Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend)
– Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Kopie von Vorder- und Rückseite ist ausreichend
– Hauptuntersuchungsbericht (TÜV-Bericht) / TÜV- Stempel auf Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
– Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer aus 7 Zeichen), auf Wunsch kümmern wir uns gerne um die Beschaffung einer eVB-Nummer
– Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
– Vollmacht
– SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
– Personalausweis / Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend)
– Hauptuntersuchungsbericht (TÜV-Bericht) / TÜV- Stempel auf Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
– Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
– Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Im folgenden Link können Sie Ihr Wunschkennzeichen selbst aussuchen und reservieren:
(Jetzt Reservieren)
Auf Wunsch können wir Ihre Zulassungsunterlagen abholen und Ihnen erledigt zurückbringen.